1. Organistengebühr: Die Bezahlung des Organisten/der Organistin regelt das Traupaar selbst.
2. Küstergebühr: 40 €
3. Kirchenmiete: 200 €. Diese Gebühr wird nur von Traupaaren erhoben, die nicht zur evangelischen Kirchengemeinde Birstein/Hettersroth gehören.
Falls Eltern des Traupaares Mitglieder der Kirchengemeinde Birstein/Hettersroth sind, entfällt diese Gebühr.
Bitte bezahlen Sie die Küstergebühr und die Kirchenmiete, falls fällig, im Traugespräch.