Evangelische Kirchengemeinde Birstein

 
 

Gebühren


1. Organistengebühr: Die Bezahlung des Organisten/der Organistin regelt das Traupaar selbst.

 

2. Küstergebühr: 40 €


3. Kirchenmiete: 200 €. Diese Gebühr wird nur von Traupaaren erhoben, die nicht zur evangelischen Kirchengemeinde Birstein/Hettersroth gehören.

Falls Eltern des Traupaares Mitglieder der Kirchengemeinde Birstein/Hettersroth sind, entfällt diese Gebühr.

 

Bitte bezahlen Sie die Küstergebühr und die Kirchenmiete, falls fällig, im Traugespräch.